Wie man das Volk zwischen Lobby und Politik stellt

In den vergangenen Jahren, nein sogar seit 60 Jahren kann man immer wieder beobachten, wie der Einfluss von Einzelinteressen – wie zum Beispiel Wirtschaftsverbänden, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und viele andere Organisationen, die man in den Bereich “Lobby” eingliedern kann – in der deutschen Politik steigt. Allerdings ist das nicht nur bei uns so, sondern auch in vielen anderen Ländern, die sich dem Kapitalismus willig beugen. Sicherlich haben auch Einzelinteressen ihre Daseinsberechtigung, aber man musste in all den Jahren, in denen Fachverbände und andere nette Organisationen – insbesondere aus dem wirtschaftlichen Bereich – ihren Einfluss ausgeübt haben, oftmals die Beobachtung machen, dass viele Entscheidungen, die durch deren Einfluss in der Politik fielen, nicht gerade dem Allgemeinwohl dienten. Oftmals sogar nur, um Umsatzinteressen von Mitgliedsbetrieben zu vertreten und so attraktivere Märkte zu schaffen, die einzig und alleine das Ziel verfolgen, den Menschen unter der Vortäuschung falscher Umstände das Geld aus der Tasche zu ziehen. Mit der großen Klimalüge, die im Sumpf der Massenmedien “Klimawandel” genannt wird, hat man damit in den vergangenen Jahren einen weiteren Höhepunkt geschaffen, an dem auch die Wirtschaftslobby einen erheblichen Teil zur Gesetzgebung beigetragen hat. Aber das ist natürlich nur die Spitze des Eisbergs, unter Wasser ist ein solcher Eisblock wesentlich größer.

Mit dem wachsenden Einfluss von Lobbyisten auf die Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europapolitik kommt in diesem Zusammenhang natürlich unweigerlich die Frage auf, wie man diesem ganzen Treiben ein Ende setzen kann oder, besser gesagt, wie man dem Volk wieder eine Stimme vergeben kann, die nicht nur in den Reihen der Politik hörbar ist, sondern die auch Einzelinteressen die Schranken weist. Ich möchte hierzu den Artikel 17 unseres Grundgesetzes als Grundlage heranziehen, um euch anschließend zu begründen, wieso ich es als sinnvoll erachte, das Petitionsrecht zu reformieren:

Artikel 17

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Grundsätzlich hat also erstmal jeder das Recht, durch eine Petition zumindest seinen Unmut gegenüber dem Deutschen Bundestag zu erkennen zu geben. Die Vergangenheit hat aber bewiesen, dass selbst die stärkste Petition – darunter unter anderem die von Franziska Heine initiierte Petition gegen das Zugangserschwerungsgesetz – nicht unbedingt ernst genommen wird. Solche Unterschriftensammlungen, selbst wenn sie offline stattfinden, werden von unseren grauen Menschen mit Kugelschreiber, die von der Volksstimme nichts mehr wissen wollen, gar nicht ernst genommen. Bester Beweis an dieser Stelle dürfte das Argument unserer Bundeszensurministerin Ursula von der Leyen sein, dass Online-Petitionen ja “mit einem Klick” unterschrieben und – ihrer plumpen Aussage nach – überhaupt nicht ernst zu nehmen sind.

Wie ernst wird die Volksstimme also noch genommen? Wurde sie jemals ernst genommen? Ich habe da so meine Zweifel. Aus diesem Grund finde ich es bestrebenswert, das Petitionsrecht dahingehend zu reformieren, dass eine bestimmte Anzahl an Unterschriften – unabhängig vom Zeitpunkt der Verabschiedung eines Gesetzes – genügen sollte, um sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene von Seiten des Volkes aus eine Entscheidung der Politik verbindlich anzufechten. Dabei sollte es erstmal vom Text des Petenten abhängig sein, was mit diesem Begehren erreicht werden soll. Ist es die Abschaffung eines Gesetzes? Oder gar nur eine Veränderung beziehungsweise eine Verbesserung eines Gesetzestextes? Mit dieser Methode stellt man das Volk als Mauer zwischen Politik und Lobby und könnte mit einer bestimmten Anzahl an Unterschriften, die über das Grundgesetz und die einzelnen Landesverfassungen festgelegt werden sollte, verhindern, dass eine Entscheidung, die oftmals zugunsten von Einzelinteressen getroffen wird, aber weniger sinnvoll für das Allgemeinwohl ist, angefochten werden kann.

Da auch hinsichtlich unserer Grundrechte oftmals die Interessen von Lobbyverbänden einen erheblichen Teil zu einer Debatte beisteuern, finde ich es zudem wichtig, die Abänderbarkeit des Grundgesetzes vom Volk abhängig zu machen. Genauso wie es in der bayerischen Landesverfassung festgeschrieben ist, so sollte auch das Volk auf Bundesebene die Möglichkeit haben, über eine Grundgesetzänderung abzustimmen. Hierzu ist festzustellen, dass eine Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes von zweierlei Dingen abhängig sein sollte:

a) Meinen Vorstellungen nach müsste die Einleitung einer Volksabstimmung über die Abänderung oder Ergänzung des Grundgesetzes von 75 Prozent aller Bundestagsabgeordneten befürwortet werden. Findet ein Antrag nicht die dafür erforderliche Mehrheit, darf ein Grundgesetz-Artikel nicht verändert oder das Grundgesetz nicht ergänzt werden.

b) Ist die erforderliche Mehrheit im Parlament erreicht und es kommt zu einer Volksabstimmung, so ist wiederum die Zustimmung von 75 Prozent des Volkes notwendig, um tatsächlich eine Änderung im Grundgesetz herbeizuführen.

Mit dieser Regelung sichert man sich zweierlei ab: Es kommt nicht zu ständigen Volksabstimmungen, wenn nicht die Mehrheit des Parlaments hinter einer Ergänzung oder Änderung steht und – das ist eigentlich der wesentliche Punkt daran – eine Ergänzung oder Änderung des Grundgesetzes wäre nur noch dann möglich, wenn auch tatsächlich eine Drei-Viertel-Mehrheit des Volkes dahinter steht.

Mit beiden Reformen – zum einem einer Änderung des Artikel 17 und zum anderen des Artikel 79 – weist man zum einen die Lobby in ihre Schranken, zum anderen aber auch die Politik. Die Grundrechte blieben gewahrt und man könnte sich zusätzlich vor dem Überwachungswahn schützen.

Leider sind das auch erstmal nur Gedanken und das Ziel scheint auch noch fern. Aber ich dachte mir, dass es das vielleicht mal wert war, aufgeschrieben zu haben. In der jetzigen Situation ist eine Veränderung des Grundgesetzes hin zu mehr aktiven Mitbestimmungsrechten für das Volk vermutlich absolut utopisch und illusorisch.

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