Rumänisches Verfassungsgericht stoppt Vorratsdatenspeicherung
Die Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union scheint zu bröckeln. Nachdem bereits im Dezember 2008 das oberste bulgarische Verwaltungsgericht ein Urteil aussprach, wonach die Anfang 2008 in Bulgarien umgesetzte EU-Richtlinie (2006/24/EC) Nr. 40 zur Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig sei, zieht nun auch das rumänische Verfassungsgericht in Bukarest nach. Das Verfassungsgericht kam ebenfalls zu dem Urteil, dass die EG-Richtlinie verfassungswidrig ist.
Einer Meldung der rumänischen Nachrichtenagentur Mediafax zufolge darf eine Datenspeicherung nur auf eine richterliche Anordnung hin und unter staatsanwaltlicher Aufsicht erfolgen.
Demnach kann man doch wirklich nur hoffen, dass die weißen Flecken auf der Europa-Karte weiter zunehmen werden. Wenn die Verfassungsgerichte weiterer Mitgliedsstaaten – ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe steht beispielsweise noch aus – zu ähnlichen Ergebnissen kommen, dürfte sich die Diskussion um die massenhafte Speicherung von personenbezogenen Daten schnell erübrigen. Denn wenn die Daten nicht flächendeckend erhoben werden können, macht auch die Vorratsdatenspeicherung für die Europäische Union keinen Sinn mehr.
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Bukarest, Bulgarien, Bundesverfassungsgericht, Bürgerrechte, EU, Europäische Union, Grundrechte, Karlsruhe, Rumänien, Urteil, Verfassungsgericht, Vorratsdatenspeicherung


11. Oktober 2009 










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