Das Wiesbadener Verwaltungsgericht hat die Internetsperren, die zur Zeit nur durch Sperrverträge zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und Internet-Provider existieren, gestoppt. Das Gericht kam zu dem Urteil, dass die Sperrverträge gesetzeswidrig sind und zur Durchführung eine gesetzliche Grundlage fehlt. Damit ist es dem BKA somit untersagt, bis zur Unterzeichnung des Zugangserschwerungsgesetzes durch den Bundespräsidenten, Sperrlisten an die Internet-Provider auszuliefern und diese zur Durchführung von DNS-Sperren aufzufordern.
Das Gesetz sei zwar von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, bisher aber noch nicht veröffentlicht worden. Somit gebe es keine rechtliche Grundlage für die Auslieferung der BKA-Sperrlisten.
Bis 8. Oktober befand sich das Zugangserschwerungsgesetz noch in einem Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission in Brüssel. Da aus Brüssel jedoch keine Widerworte zu vernehmen waren, fehlt letztlich nur noch die Unterschrift von Horst Köhler. Mit seiner Unterschrift und nach der Veröffentlichung des Gesetzes dürfen auch die Sperrlisten an die Internet-Provider ausgeliefert werden. Bis dahin wurden der BKA-Präsident und sein Referatsleiter dazu aufgefordert, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, die garantieren soll, dass bis zur Veröffentlichung des Gesetzes keinerlei Aktivitäten im Rahmen der Sperrverträge stattfinden.
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