Gebühren-Wahnsinn: Tote und Tiere sollen GEZ bezahlen

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Es ist schon kurios, von wem die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) alles Gebühren einkassieren will. Zur Erklärung: Die GEZ ist die gemeinsame Gebühren- und Teilnehmerverwaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, zu denen unter anderem die Sender ARD und ZDF sowie die dort angeschlossenen “Dritten” wie das SWR und der Bayerische Rundfunk gehören. Auch Radiosender der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden aus diesem großen, Milliarden schweren Topf bedient. Zwischenzeitlich sind viele kuriose Fälle bekannt geworden. Von Mathematikern, die bereits über 450 Jahre tot sind bishin zu geliebten Haustieren – die Bandbreite an Menschen und Tieren, die zur Gebührenzahlung aufgefordert werden ist lang.

Beispielsweise erreichte kürzlich den am 30. März 1559 verstorbenen Adam Ries ein entsprechendes Schreiben der GEZ mit der Aufforderung, er möge doch bitte seine Rundfunkgeräte anmelden. Kurze Zeit später wurde der vermeintliche Schwarzseher dazu aufgefordert, seine Rundfunk-Teilnehmernummer bekannt zu geben.

Ein klärender Brief von der Museumschefin Annegret Münch erreichte die GEZ leider etwas verspätet, weshalb es überhaupt erst soweit kam. Am Telefon ließen sich die GEZ-Kontrolleure jedoch davon überzeugen, dass der bekannte Rechenkünstler bereits seit vielen Jahrhunderten Tod ist und daher doch besser von den Gebühren befreit werden sollte.

Eine Frau aus Bochum sah sich dagegen nicht mit Toten konfrontiert, sondern mit ihrem eigenen Hauskater, als sie ein Brief von der GEZ erreichte, der ihren Kater Winnie dazu aufforderte, seine Rundfunkgeräte anzumelden. Der erste Brief sorgte noch für leichte Erheiterung. Der zweite Brief von der Kölner GEZ sorgte jedoch schon für Verägerung. Eine Anfrage bei der GEZ schaffte Aufklärung: Dies sei ein ganz normales Vorgehen. Die Adresse sei bekannt geworden, weil man diese von einem Adressenanbieter gemietet habe. Aus diesem Grunde kann es sein, dass der Name des Katers vermutlich bei einem Gewinnspiel angegeben wurde. Eine umgehende Löschung des Namens bei der Gebühreneinzugszentrale soll nun dafür sorgen, dass zumindest dieses Missverständnis nicht für weitere Verärgerung sorgt.


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