KJM drängt Provider zu freiwilligen Internetsperren
Die rechte Hand von Bundeszensurministerin Ursula von der Leyen (CDU), die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), will sich für eine Verschärfung der Gesetze in Richtung Zugangssperren im Internet einsetzen, sofern Internet Service Provider (ISP) nicht freiwillig dazu bereit wären “unzulässige und jugendgefährdende Inhalte” zu sperren. Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht [PDF] der KJM für die Jahre 2007 und 2008 hervor. Dazu heise.de:
Spätestens zum Frühjahr kommenden Jahres wird mit der Vorlage des Neuentwurfs für den auslaufenden Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) gerechnet. Darin ließe sich etwa die Möglichkeit schaffen, dass die Behörde die Provider direkt in die Pflicht nimmt, ohne zuerst den eigentlichen Inhalteanbieter abzumahnen. Weitere Themen, denen sich die KJM künftig besonders intensiv widmen will, sind Online-Spiele, Chats und Casting-Shows.
Zwar ist es jetzt schon gängige Praxis, dass Inhalte-Anbieter im Internet beispielsweise über die von Friedemann Schindler betriebene jugendschutz.net abgemahnt werden. Jedoch ist damit nicht zwangsläufig eine Sperrung der Inhalte verbunden, da ein Teil der Internetangebote – in den vergangenen Jahren unter anderem viele Videospiel-Portale wie onpsx.net [2] – auch einfach ins Ausland umziehen können und somit für die Behörden in Deutschland nicht mehr greifbar sind. Eine Änderung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) nach den Wünschen der KJM hätte zur Folge, dass mit dem Jugendschutz als Vorwand Zensur durch die Hintertür betrieben werden kann, also auch über die von der Bundesregierung in Umsetzung befindlichen Zugangssperren hinaus.
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4. August 2009 










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[...] zugute halten, dass sie in ihrem Bericht nicht explizit nach Internetsperren geschrien haben, wie es die Jungs von der KJM taten. Aber das musste jugendschutz.net in diesem Fall auch nicht. Bei einem so klassischen [...]
[...] Dass man mit Ursula von der Leyen (CDU) nicht über das Thema Netzzensur sprechen kann, zeigt das nachfolgende Video. Offenbar ist bei ihr nicht angekommen, dass mit dem Grundgesetz eben nicht gerechtfertigt werden soll, dass der Konsum von Kinderpornographie im Internet geduldet werden soll. Es geht darum, dass mit der Errichtung einer Zensurinfrastruktur, die durch die DNS-Sperren bevorsteht, dieses Werkzeug auch dazu missbraucht werden kann, weitere Inhalte zu sperren. Dass die Vorstellung nicht ganz unrealistisch ist, dass Netzsperren auch auf andere Bereiche übergreifen könnten, zeigen zahlreiche Äußerung von ranghohen CDU-Politikern wie Thomas Strobl und auch eine jüngste Veröffentlich der Kommission für Jugendmedienschutz. [...]