Kommentar: Die Diskussion um Jugend(medien)schutz aus einem ganz anderen Blickwinkel

Inland, Jugendschutz, Politik Sag' deine Meinung!

In den vergangenen Tagen hatte ich des öfteren mal Gelegenheit, mit dem einen oder anderen persönlich, aber auch per ICQ, das eine oder andere Gespräch hinsichtlich des neuen “Jugendmedienschutzstaatsvertrages” aufzubauen. Dabei kamen unterschiedliche Ansichten zu Tage, unter anderem auch, wie mit dieser Diskussion richtigerweise umgegangen werden müsste, um sowohl als Pirat und als freier Verfechter der Bürgerrechte, wie sie in Organisationen wie dem AK Zensur gruppiert sind, nicht an Zurechnungsfähigkeit in der Bevölkerung zu verlieren. In erster Linie vertrete ich auf meinem Blog ohnehin nicht die Ansicht der Piratenpartei, sondern die meines eigenen Gedankengutes – deswegen möchte ich hier einfach mal das niederschreiben, was mir hinsichtlich der laufenden Debatte so aufstößt.

Welches Ziel wird verfolgt?

In erster Linie verfolgt der AK Zensur das Ziel, die “Weiterentwicklung” des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV), was unter den Ländern eine Vereinbarung zu einheitlichen Standards im Jugendmedienschutz darstellt, ganz vom Tisch zu fegen. Meiner Ansicht nach kann man es sich aber bei der Argumentation nicht zu einfach machen, indem man teilweise Punkte aufzählt, die bereits in der derzeit gültigen Fassung des JMStV zur Geltung kommen. Ganz bitter aufgestoßen sind mir beispielsweise folgende Punkte:

Es werden sowohl Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider, ISP) als auch Anbieter von Webspace (Hosting-Provider) mit den eigentlichen Inhalte-Anbietern gleich gesetzt. Sie werden als „Anbieter“ bezeichnet. Sie alle sind für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich.

Schon aus der jetzt gültigen Fassung des JMStV kann man ableiten, dass auch Anbieter von Webspace (sogenannte Hosting-Provider) zur Verantwortung gezogen werden können, wenn ihnen Umfang und Inhalt von “entwicklungsbeeinträchtigenden” Internetangeboten bekannt ist. Im Klartext heißt es: Jedes Unternhemen steht schon mit einem Fuß im Knast (überspitzt ausgedrückt), wenn es Kenntnis über solche Angebote erlangt und dabei untätig bleibt. Entsprechende Angebote müssten also schon heute von Hosting-Providern gelöscht oder zumindest für die Allgemeinheit unzugänglich gemacht werden. Die aktuelle Fassung des JMStV könnt ihr im Übrigen hier nachlesen.

Weiterhin stößt mir etwas bitter auf, dass der AK Zensur geradezu so argumentiert, dass die Kennzeichnungspflicht von Internetangeboten erst mit der Weiterentwicklung des JMStV in Kraft tritt. Auch diese Annahme ist falsch. Der Paragraf 12 des JMStV sieht Folgendes vor – wenn auch etwas schwammig formuliert:

Anbieter von Telemedien, die ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind mit bespielten Videokassetten und mit anderen zur Weitergabe geeigneten, für die Wiedergabe auf oder das Spiel an Bildschirmgeräten mit Filmen oder Spielen programmierten Datenträgern (Bildträgern), die nach § 12 des Jugendschutzgesetzes gekennzeichnet oder für die jeweilige Altersstufe freigegeben sind, müssen auf eine vorhandene Kennzeichnung in ihrem Angebot deutlich hinweisen.

Auch die Zuständigkeiten unterschiedlicher staatsnaher oder staatsgetragenen Organisationen (wie jugendschutz.net, KJM, etc.) werden im bereits bestehenden Vertrag klar definiert, aber erst seit der Neufassung vom AK moniert. Möglichkeiten der Zensur sind dadurch ebenfalls schon gegeben, wie man anhand einiger Beispiele sehen kann, anhand derer das schon versucht wurde (siehe auch diesen Artikel).

In meinen Augen wird einfach an der Wurzel falsch angesetzt. Denn die Frage ist doch eigentlich: BRAUCHEN wir in Deutschland einen so umfassenden Jugendschutz? Oder anders gefragt: Wer definiert Jugendschutz eigentlich? Meiner Ansicht nach hat der Schutz von Jugendlichen weniger damit zu tun, ihnen vorzuschreiben, was sie genau zu konsumieren haben. In Österreich klappt das alles schließlich auch ohne einheitliche Abkommen ganz prima – Anarchie herrscht dort letztlich auch nicht und, soweit ich das als Außenstehender beurteilen kann, die Entwicklung österreichischer Jugendlicher dürfte genauso wenig durch fehlende Standards beeinträchtigt sein als die unserer Jugendlichen, wenn es diesen strikten “Schutzkatalog” nicht gäbe. Wieso wird also von der Politik ein so großes Bedürfnis heraufbeschworen, dass man unsere Kinder und Jugendliche in Watte einpacken muss?

Meiner Auffassung nach ist es völlig ausreichend zu definieren, ab wann ein Jugendlicher Tabakwaren und alkoholische Getränke konsumieren darf, ebenso, wann dieser an Glücksspielen teilnehmen und eine Diskothek betreten darf. Das sind so die grundsätzlichen Sachen, die man schon aufgrund möglicher Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Gastwirte und Händler festlegen sollte. Aber davon, die Medien zum Schutze unserer Jugend zu beschneiden, halte ich schon seit dem panischen Ausbau unseres Jugendschutzes aus den Zeiten des Amoklaufs in Erfurt schon nicht viel. Im Grunde genommen mündete die mediale Zensur dort ja zum sprichwörtlichen Gipfel, als man penibel festlegte, dass die Freiwillige Selbstkontrolle keine Freiwillige Selbstkontrolle mehr ist, sondern eine verbindliche Vorgehensweise für die Unterhaltungsindustrie, um ihre Produkte überhaupt frei in den Handel zu bringen.

Weit ausgeholt, vielleicht sogar etwas vom Kernpunkt abgewichen: Meine Meinung ist jedenfalls klar: Es sollte nicht darüber diskutiert werden, ob der aktuelle Entwurf des JMStV vom Tisch sollte, sondern dass dieses Zensurinstrument – wie es schon seit langer Zeit besteht und nicht erst seit der Idee einer Weiterentwicklung – überhaupt erst wieder beseitigt werden sollte, da es den Sinn verfehlt. Es ist nicht Aufgabe des Staates darauf zu achten, welche Medien von Kindern und Jugendlichen konsumiert werden, sondern die der Eltern im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht. Eine Verletzung dieser Pflicht ist bekanntlich schon strafbar und sollte es nach meinem Verständnis nicht nur dann sein, wenn Kinder mit Feuer gespielt haben oder in einer Wohnung verwahrlosen. Insofern braucht man sich doch überhaupt keinen Gedanken daran verschwenden, wie man sich seine Jugend zu sprichwörtlichen “Allesfressern” im Interesse der Politik “zurechtschneiden” kann, sondern wie die Eltern stärker in die Pflicht genommen werden können. Im Grunde genommen behindert der deutsche Jugendschutz nämlich nicht nur Jugendliche bei der Informationsbeschaffung und dem Medienkonsum, sondern auch gestandene Erwachsene, die bestimmte Medien über das Ausland beschaffen müssen, da sie in Deutschland auf dem Index stehen. Und eine Duldung von verschiedenen Indexen – wie sie schon seit etlichen Jahren existieren – kann genauso wenig die Lösung sein wie die Filterung von Internetseiten unter dem Deckmantel Kinderpornografie.

Wenn der AK Zensur weiterhin in der öffentlichen Wahrnehmung ernst genommen werden will, sollte er sich daher überlegen, wohin die Reise überhaupt gehen soll.


RSS-Feed abonnieren!

Diese Beiträge könnten dich interessieren:

» KJM drängt Provider zu freiwilligen Internetsperren
» Jugendmedienschutz - Die Zensur über die Hintertür!
» CDU fordert Jugendschutzsperren in digitalen TV-Geräten
» GTA IV bereichert Schulunterricht in Großbritannien
» Deutscher Jugendschutz on its best

Tags

, , , , , , , , , , , , , , , ,
Creative Commons License
Der Inhalt dieses Artikels ist - soweit nicht anders angegeben (Grafiken z. B.) - unter dieser Creative Commons-Lizenz lizensiert.

Diesen Artikel bookmarken

Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: BoniTrust Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Seekxl Bookmark bei: Readster Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Favit Bookmark bei: Linksilo Bookmark bei: Folkd Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Facebook Bookmark bei: Reddit Bookmark bei: StumbleUpon Bookmark bei: Slashdot Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blinklist Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Newsvine Bookmark bei: Blinkbits

Was sind Social Bookmarks?

6 Kommentare zu “Kommentar: Die Diskussion um Jugend(medien)schutz aus einem ganz anderen Blickwinkel”

  1. Gorn schreibt:

    Und ich dachte schon ich sei der einzige, der dieses ganze Jammern um diesen neuen Jugendschutzschwachsinn heuchlerisch findet. Jetzt da das Internetspielzeug betroffen ist, wird groß gegrölt wie schlimm es ist, aber solange nur Filmliebhaber wie ich tausend Tricks anwenden mußten, um nicht mit geschnipseltem Mist behelligt zu werden, da hat es keinen interessiert. Auch als Amazon.co.uk mal ganz kurz vorm Einknicken vor den deutschen Jugendschutzspinnern war, kein großer medialer Aufschrei. Dabei ist das ganz genau dasselbe, Erwachsene werden empfindlich in ihren Rechten beschnitten, wobei der Jugendschutz als Deckmäntelchen dient.

  2. bash schreibt:

    AK-bashing in allen Ehren, aber OHNE die ARBEIT der AKs hätten die PIRATEN keine 2% geholt ;)

  3. mrtopf.de » Blog Archive » Unterlagen zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag schreibt:

    [...] Lars Heise analysiert die Stellungnahme des AK Zensur und fragt, wieviel Jugendschutz denn nötig is… [...]

  4. Ernst schreibt:

    Ich stimme einerseits dem Autor zu: Schon immer war Jugendschutz nur Tarnung für Moralvorstellungen, die eine Minderheit der Mehrheit überstülpen will. Herr Ring von der KJM ist ein Paradeexemplar solcher Typen und in diesbezüglichen Äußerungen ja auch nicht gerade ein unbeschriebenes Blatt.

    Artikel 6 GG regelt die Zuständigkeiten des Jugendschutzes meines Erachtens eigentlich so deutlich, daß die Schranke in Art. 5 überflüssig wäre. Ich glaube auch, daß ein Mensch deutlich mehr Schaden nimmt, wenn er mit “entwicklungsgefährdenden” Themen erst ab seiner “Volljährigkeit” (und in manchen Fällen selbst dann nicht “legal”) konfrontiert wird, anstatt zu gegebener Zeit im Elternhaus darauf vorbereitet wird. Einem pubertären Heranwachsenden ist das Verständnis für die Schattenseiten beispielsweise eines kommerziellen Pornofilms nämlich durchaus zuzutrauen. Und auch Themen wie exzessive Gewalt kann so ein werdender Mensch unter geeigneter Anleitung seiner Erziehungsberechtigten deutlich vor dem 18. Lebensjahr verarbeiten. Ich kann das deshalb behaupten, weil ich eine entsprechend aufgeklärte Erziehung genossen habe und dennoch weder Menschen schlachte noch irgendwelche Schäden vom Ansehen anderer FSK-18-Inhalte weit vor meinem 18. mitbekommen habe.

    Langer Rede kurzer Sinn: Wann immer eine staatliche Instanz von “Schutz”, “Sicherheit” und dergleichen spricht, sollte der mündige Bürger sofort aufmerken und nach den wahren Motiven fragen.

    Aber: Der AK macht dennoch eine sinnvolle Arbeit, wie mein Vorredner schon schrieb. Besser ein fieses Hintertürzensurgesetz, als ein noch fieseres. Erst mal muß das geklärt sein. Und dann sollte sich der aufgeklärte Bürger dieses Landes an die restlichen, bisher klaglos akzeptierten Lügen heranmachen. Sei es “Jugendschutz”, “Antiterrorkampf”, “Deutschlands Sicherheit, die sonstwo verteidigt wird”, die Mär vom enger zu schnallenden Gürtel oder dem “Sozialschmarotzer” und vieles mehr.

    Man darf hoffen, daß der Michel da mal langsam wieder etwas mehr Sinn für Politik bekommt.

  5. Lars Haise schreibt:

    Kommentar von bash:
    AK-bashing in allen Ehren, aber OHNE die ARBEIT der AKs hätten die PIRATEN keine 2% geholt ;)

    Mit Bashing hat der ganze Beitrag eigentlich wenig zu tun. Ich schätze die Arbeit der AKs ebenso wie es andere aus der Piratenpartei auch tun. Die Frage bei manchen Themen ist eben die Herangehensweise und ich denke einfach, dass der AK Zensur es sich in diesem Fall mit der Argumentation etwas zu einfach macht. Jugendschutz in Deutschland gehört grundsätzlich umgedacht. Eine Neufassung des JMStV vom Tisch zu fegen – damit ist es noch lange nicht getan.

  6. Alvar Freude schreibt:

    Als Autor der kritisierten Stellungenahmen beim AK Zensur möchte ich einen Punkt anmerken: Dass wir den jetzigen Entwurf ablehnen hat nichts damit zu tun, dass wir die bisherige Version gut finden würden.
    Was das Kennzeichnen anbelangt, so ist es bisher im Wesentlichen für Filme und Spiele etc. vorgesehen, die inhaltsgleich auch auf physischen Datenträgern verkauft werden und da eine passende Altersfreigabe erhalten. Im JMStV-E geht es jetzt weit darüber hinaus.

Sag' deine Meinung!

WP Theme & Icons by N.Design Studio
Entries RSS Comments RSS Anmelden