Bundestag darf kein rechtsfreier Raum bleiben

Im Dezember 2003 hat Deutschland zusammen mit 139 weiteren Staaten eine UN-Konvention (United Nations Convention against Corruption – UNCAC) unterzeichnet, die zur Bestrafung verschiedener Formen der Korruption gegenüber Amtsträgern verpflichtet. Die meisten der Unterzeichnerstaaten haben sie bereits ratifiziert, aber Deutschland ist der Forderung bisher nicht nachgekommen.

Die Umsetzung der Konvention würde eine Verschärfung des Paragraphen 108e des Strafgesetzbuches (Abgeordnetenbestechung) bedeuten. Dieser beinhaltet bisher weder das mittelbare Annehmen und Fordern noch die Bestrafung der Bestechung zugunsten Dritter. Außerdem erfasst er nur Abstimmungen im Parlament und seinen Ausschüssen und nicht die Fraktionen und deren Verhandlungen untereinander. Das Strafrecht greift daher nicht dort, wo die eigentliche Meinungsbildung erfolgt, die besonders korruptionsanfällig ist. Alles was außerhalb der Volksvertretung behandelt wird, ist bisher nicht relevant für das Strafrecht, auch wenn es in Ausübung des Mandats erfolgt.

In der letzten Zeit häufen sich die Fälle, in denen die Öffentlichkeit den Eindruck bekommt, dass unsere Politik käuflich ist. So forderte die FDP Mehrwertsteuersenkungen im Hotelgewerbe, nachdem sie größere Spendensummen von Hotelbetreibern erhalten hatte und die nordrhein-westfälische CDU bietet persönliche Gespräche mit ihrem Ministerpräsident Rüttgers zum Kauf an. Diese Aufzählung lässt sich weiter fortsetzen und zeigt, dass dringender Handlungsbedarf bei der Umsetzung der UN-Konvention besteht. Allerdings weigert sich die parlamentarische Mehrheit im Deutschen Bundestag seit Jahren gegen eine Änderung des Gesetzes.

Vor mehreren Wochen wurde eine Petition eingereicht, welche die Umsetzung der UN-Konvention und eine entsprechende Anpassung des Paragraphen 108e des Strafgesetzbuches fordert. Aus nicht näher erläuterten Gründen lehnte es der Petitionsausschuss allerdings ab, diese öffentlich zu behandeln. Sie kann daher nicht im Internet mitgezeichnet werden und wird ohne öffentliche Diskussion behandelt. Mögliche Hintergründe für diese Ablehnung könnten sein, dass das Thema der Petition nicht von allgemeinem Interesse ist oder dass eine fruchtbringende Diskussion nicht zu erwarten ist. Es stellt sich die Frage, ob dies auf eine Petition zutrifft, die sich mit dem Thema Abgeordnetenbestechung befasst und die Umsetzung einer international verbindlichen UN-Vorgabe fordert.

Eine ehrliche Auseinandersetzung mit der Bestechung von Abgeordneten ist in einem Rechtsstaat unumgänglich. Daher unterstützt die Piratenpartei Deutschland die “Initiative 108e”, die sich für eine offene Debatte des Themas stark macht und eine Neuregelung des strafrechtlichen Rahmens der Abgeordnetenbestechung gemäß des Übereinkommens der Vereinten Nationen fordert.

Weitere Details zu der “Initiative 108e” sind auf der Webseite http://108e.de nachzulesen. Dort findet sich auch das Formular (pdf) zur Mitzeichnung der Petition.

(Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland / Daniel Flachshaar / CC)

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