Personalnotstand in den etablierten Parteien
Horst Köhler hat in dieser Woche in einer besonderen Art und Weise auf sich aufmerksam gemacht. Am 31.05.2010 erklärte er im Schloss Bellevue seinen sofortigen Rücktritt vom Amt des Bundespräsidenten – anscheinend, weil man seinem Amt “nicht den genügenden Respekt” schenkte in Folge seiner Äußerungen über den Afghanistan-Einsatz. Laut Grundgesetz übernimmt jetzt der Bundesratspräsident die Amtsgeschäfte von Köhler. Für den 30. Juni hat der Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) die Bundesversammlung einberufen – um, im Namen des Volkes (*hust*), den neuen Bundespräsident zu wählen – oder vielleicht sogar die erste Bundespräsidentin.
Schaut man sich jedoch die öffentlichen Debatten in den Medien etwas genauer an, so könnte der Eindruck entstehen, dass in den etablierten Parteien ein Personalnotstand ausgebrochen ist. Nachdem der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) endlich seinen Rücktritt aus der Politik angekündigt hat, ist kurz darauf nun auch noch der Bundespräsident vor der Verantwortung geflüchtet. Namen wie Ursula von der Leyen (ehemalige Zensurministerin, aktuelle Ministerin für Arbeit und Soziales, CDU) tauchen auf einmal auf, wenn es um die neue Besetzung im Schloss Bellevue geht.
Dabei müsste man sich aber fragen, ob es richtig ist, eine Persönlichkeit in das Amt des Bundespräsidenten zu wählen, die in der Vergangenheit so offen einen Krieg gegen eine ganze Generation – nämlich der “Generation Internet” – geführt hat. Auch im Hinblick auf ihre Äußerungen zum Thema Kinderpornografie machte sie nicht gerade durch Glanzleistungen auf sich aufmerksam. Indien warf sie unter anderem vor, dass das Land nichts gegen die Herstellung und Verbreitung kinderpornografischer Schriften unternehme. Wie der indische Botschafter in Deutschland jedoch korrigierte, sei dies eine Lüge – es werde genug getan und es gäbe auch gesetzliche Rahmenbedingungen, die gegen Kinderpornografie gerichtet sind. Von der Leyen hat erst nach langem zögern und dann doch nicht eindeutig genug ihren Kurs gegenüber Indien korrigiert.
Und dann soll es ausgerechnet eine Lügnerin sein, die in Zukunft unseren Staatsoberhaupt stellen soll? Da fragt man sich dann wirklich, ob bei der CDU mittlerweile der Personalnotstand ausgebrochen ist!
Ein Bundespräsident – oder auch eine Bundespräsidentin – sollte sich vor allem durch Bürgernähe auszeichnen. Frau von der Leyen mag zwar in den üblichen CDU-Wählerschichten und selbstverständlich auch in der Partei hoch angesehen sein – aber sie scheißt sprichwörtlich auf das Grundgesetz. Und damit kämen wir zu einer weiteren wichtigen Eigenschaft: Wenn schon der Innenminister sich nicht mehr als Hüter des Grundgesetzes versteht, dann sollte diese Aufgabe zumindest der Bundespräsident wahrnehmen. Denn als letzte Instanz in der Gesetzgebung ist es der Bundespräsident, der verfassungsfeindliche Gesetze verhindern kann. Frau von der Leyen ist jedoch voll daraus ausgerichtet, unsere Verfassung in den Boden zu stampfen, das Land mit Zensur zu übersähen und unsere Bürgerrechte nicht zu achten. Eigenschaften, die für das Amt kontraproduktiv sind. Und daher ist sie ungeeignet.
Über die Eignung und Nicht-Eignung hinaus bin ich seit sehr vielen Jahren außerdem ein Skeptiker, was das Wahlverfahren des Bundespräsidenten angeht. Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland ist es Brauch, dass die Bundesversammlung unseren Bundespräsidenten – also das Staatsoberhaupt – wählt. Der Wähler selbst kann darauf so gut wie keinen Einfluss nehmen, da die Kandidaten von den Parteien “auserkoren” werden. Die Bundesversammlung setzt sich dabei aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages zusammen (sogenannte “geborene Mitglieder”), sowie in gleicher Anzahl aus Vertretern der Landesparlamente. Das heißt, der Bundespräsident wird gar nicht unabhängig gewählt, sondern immer von der Partei oder den Koalitionen, die ohnehin das größte Stimmenverhältnis hat.
Aus diesem Grund ist dieses Wahlverfahren abzulehnen. Die Wahl des Bundespräsidenten sollte in Form einer Persönlichkeitswahl durch das Volk vollzogen werden. Dabei sollte unbedingt auch die Unabhängigkeit des Kandidaten beachtet werden, welcher zum Zeitpunkt der Wahl – oder in zeitlicher Nähe – kein Mitglied der Regierung, aber auch kein Mitglied einer Partei sein sollte.
Damit wäre dann auch ausgeschlossen, dass unfähige Personen wie Ursula von der Leyen unser Land repräsentieren. In einem Wahlkampf, wo die Stimme des Wählers erstmal geworben werden muss, kann durch eine starke (auch außerparlamentarische) Opposition verhindert werden, dass solche Verhältnisse überhaupt erst entstehen. Solange der Bundespräsident jedoch von der Bundesversammlung – also einer handvoll “Sesselfurzer” – gewählt wird, bleibt für mich – zumindest persönlich – auch der Bundespräsident kein “wahrer” Vertreter des deutschen Volkes.
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2. Juni 2010 










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