Lügen haben kurze Beine: Ursula von der Leyen
Wir schreiben das Jahr 2009. Die Bundestagswahl steht kurz bevor, alle Parteien – auch die damalige schwarz-rote Koalition – befinden sich mitten im Wahlkampf. Noch kurz bevor es in die heiße Phase übergeht, werden Projekte von symbolischem Wert durchgeboxt. Eines dieser Symbolprojekte, was auf den ersten Blick einen guten Zweck verfolgt, aber auf dem Zweiten für etwas ganz anderes zur Anwendung stand, sind die sogenannten Stopschilder für Internetseiten, die kinderpornografische Schriften anbieten. In Gestalt des Zugangserschwerungsgesetzes wurde – unter Regie von Ursula von der Leyen (damalige Zensurministerin der CDU) – der erste Schritt in einen Zensurstaat gewagt und die Informationsfreiheit, die uns das Grundgesetz sichert, mit Füßen getreten. Das Gesetz sieht vor, dass Filterlisten vom Bundeskriminalamt angefertigt werden, die Internetseiten beinhalten, die von den Internetdienstanbietern (wie z. B. der Deutschen Telekom) gesperrt werden sollen.
Die Liste ist nicht transparent und nur das Bundeskriminalamt – und eine Hand voll “Kontrolleure” – haben Einblick darauf. Die Befürchtung war (berechtigt), dass das Zugangserschwerungsgesetz auch dafür genutzt werden könnte, um unangenehme außerparlamentarische Oppositionen auszuschalten und Regierungskritikern den Gar auszumachen. Außerdem weckte das Gesetz schon nach dessen Verabschiedung Begehrlichkeiten in den Reihen der CDU und selbst ernannten Jugendschützern. So forderten namhafte CDU-Politiker wie der Generalsekretär der CDU Baden-Württembergs, Thomas Strobl, dass auch “Killerspiele” von den strittigen DNS-Sperren – die außerdem mit wenig technischem Hintergrundwissen leicht umgangen werden können – erfasst werden sollten [2].
Aber Ursula von der Leyen selbst war es, die mit harten Bandagen gekämpft hat. So diffamierte sie unter anderem den Staat Indien, nichts gegen die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie zu unternehmen. Nur zögerlich, nachdem der indische Botschafter in Berlin sich zu Wort meldete, ließ sie über einen Ministeriumssprecher damals verlautbaren, man habe sich irrtümlicherweise auf Studiendaten aus dem Jahr 2006 berufen. Selbst hat sie sich für ihre gestreuten Lügen nie bei Indien entschuldigt:
Indien sei ein Land, das “keinerlei Form von Ächtung von Kinderpornografie” habe, sagte Ursula von der Leyen im Interview mit dem MDR-Radio Sputnik am 8.Juli (2009, Anm. Lars Haise).
taz.de am 15.07.2009
Und auch im Wahlkampf machte sie keinen Hehl daraus, Freunde der Informationsfreiheit und unseres Grundgesetzes in die Ecke von Pädophilen zu drängen. Auf ihrer Propaganda-Tour im saarländischen Sulzbach versuchte sie unter anderem, Mitglieder der Piratenpartei als Verteidiger von Kinderpornografie darzustellen. Zitat:
“Und dann kam das Tollste: Dann war da der Chaos Computer Club und die Piratenpartei, die plötzlich schrien: ‘Dasssss ist Zensur!’ Meine Damen und Herren, Kinderpornografie im Internet anzuschauen ist Kindesmissbrauch und ich rufe all denjenigen zu, die in diesem Zusammenhang von Zensur im Internet sprechen: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und das Recht gilt online genauso wie offline.”
Nicht nur die Piratenpartei, auch Organisationen wie der AK Zensur haben oft genug betont, dass es nicht um den Schutz von Pädophilen ginge oder um die Verdeckung von Straftaten, sondern um effektivere Mittel im Kampf gegen Kinderpornografie. Löschen statt Sperren sollte Vorrang genießen – zumal sich beweisen ließ, dass viele, auch ausländische Provider – innerhalb kürzester Zeit einschlägige Inhalte aus dem Netz entfernen. Wozu also eine total intransparente Zensurinfrastruktur errichten, wenn es denn anders auch möglich ist? Wer für die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet eintritt, müsste doch vor allem dann hellhörig werden, wenn es noch besser geht als unter den beabsichtigten Vorsätzen: Von der Leyen ließ sich aber während der ganzen Debatte nicht belehren, schlug sogar Gesprächstermine aus. Es wurde also zum Ende hin immer deutlicher, dass es der Bundesregierung – und auch von der Leyen persönlich – selbst gar nicht um die Bekämpfung von Kinderpornografie ging, sondern um die Erprobung einer Zensurinfrastruktur, die auch auf andere Bereiche ausdehnbar wäre. Kinderpornografie war in den Augen der Befürworter des Zugangserschwerungsgesetz immer nur ein Vorwand, gegen den niemand einen Widerspruch einlegen konnte – denn wer Sperren gegen Kinderpornografie ablehnt, müsste demnach ein Befürworter sein. Mit dieser Methode, auch in der Diskussionskultur bei den CDU-Infoständen vor der Wahl, konnte man Kritikern den Gar aus machen und wer das durchschaut und dennoch öffentlich angesprochen hat, wurde indirekt eine Mittäterschaft vorgeworfen.
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Tags
CDU, Indien, Kinderpornografie, Kinderpornos, Kipo, Lügen, MDR, Propaganda, Sputnik, Ursula von der Leyen, Wahlkampf, Zensursula, Zugangserschwerungsgesetz


3. Juni 2010 










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