Der Volkszorn kocht nicht nur in Stuttgart: Beispiel Ziegeleisee Schorndorf
Dass in Baden-Württemberg gerne über die Köpfe der Bevölkerung hinweg entschieden wird, ist eine seit Jahrzehnten andauernde Tradition. Nicht nur beim Thema Stuttgart 21 hat man versucht, die Bürgerinnen und Bürger zu übergehen, auch in Schorndorf konnte man vor nicht all zu langer Zeit beobachten, dass wirtschaftliche Interessen im Ländle über denen der Bevölkerung stehen. So hat der dortige Gemeinderat beschlossen, eine hoch aufwändige Sanierung des Ziegeleisees vorzunehmen, jenem Naturbadesee, der sich hinter der “Badeoase” des Oskar Frech Bades befindet. Gesamtkosten (inklusive Modernisierungsmaßnahmen im Oskar Frech Bad): 3,7 Millionen Euro.
Inzwischen hat sich gegen dieses Vorhaben in Schorndorf auch schon Widerstand gebildet. Die Bürgerinitiative “Freunde des Ziegeleisees” setzt sich für die natürliche Erhaltung des Badesees in Schorndorf ein. Sie kritisieren unter anderem, dass
- die Stadt Schorndorf – trotz kreisendem Pleitegeier über der Stadt – so viel Geld in die Sanierung stecken will,
- es nicht nachvollziehbar bleibt, wie die durchschnittlichen Folgekosten in Höhe von 200.000 Euro pro Badesaison (auf die nächsten 25 Jahre gerechnet) getragen werden sollen,
- die Stadtverwaltung gezielt die langjährigen Badegäste in der Planungsphase ausgeschlossen hat und
- dass die Umgestaltung weniger einfallsreich sei und sie nicht den Traditionen des Seebades entspreche.
Neben diesen Kritikpunkten stößt der Initiative außerdem bitter auf, dass der See nicht mehr “naturbelassen” bleiben soll. So ist unter anderem eine moderne Filteranlage geplant, die das Wasser reinigen und “Klarer” machen soll. Ein Prozess, der völlig unnötig ist, da die Natur diese Reinigung selbständig vornimmt – die Trübung des Badewassers hat nichts mit einer Verunreinigung zu tun!
Aber insgesamt ist auch dieser “Entscheidungsprozess”, wie er in Schorndorf stattfand, ein Armutszeugnis für die Demokratie in ganz Baden-Württemberg. Es ist immer noch viel zu umständlich, ja beinahe unmöglich, selbst auf kommunaler Ebene einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Die Frist zur Unterschriftensammlung beträgt – nach Bekanntmachung der Gemeinderatsentscheidung – sechs Wochen. Innerhalb dieser sechs Wochen müssen zehn Prozent der Bürger einer Gemeinde, die gleichzeitig dort wahlberechtigt sind, einem Bürgerbegehren zustimmen. Im Anschluss entscheidet der Gemeinderat, ob er dem Begehren zustimmt – dann entfällt ein Entscheid, da ein vorhergegangener Beschluss zurückgezogen und im Sinne des Begehrens entschieden wird – oder ob er ihn ablehnt. Im Falle der Ablehnung durch den Gemeinderat kommt es dann erst zum Bürgerentscheid.
Es ist also gerade in großen Gemeinden beinahe unmöglich, ausreichend Stimmen für einen Bürgerentscheid zusammen zu kriegen. Deshalb steht die Piratenpartei für mehr Transparenz, aber auch für “echte” direkte Demokratie ein.
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Tags
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29. August 2010 










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