Videoüberwachung in öffentlichen Gebäuden kommt nach Baden-Württemberg

Nach Angaben der Wochenzeitung “Sonntag Aktuell” haben sich der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) sowie sein Kabinettskollege, Justizminister Ulrich Goll (FDP), darauf geeinigt, dass öffentliche Gebäude wie Schulen, Bushaltestellen und Parkhäuser künftig auch in Baden-Württemberg überwacht werden dürfen. Der Einsatz von Videokameras ist der baden-württembergischen Polizei bislang nur dann gestattet, wenn es gilt, Gefahren abzuwenden. Darüber hinaus dürfen nach aktueller Gesetzeslage auch dann Kameras installiert werden, wenn es sich um öffentliche Plätze handelt, an denen häufig Straftaten begangen werden. Für eine Regelung, die über das bisher mögliche hinausgeht, müsse das Landesdatenschutzgesetz angepasst werden. Dies gab eine Sprecherin des Innenministeriums am Samstag an. Ein Kabinettsbeschluss soll allerdings noch nicht vorliegen.

Die Initiative lässt sich auf Forderungen aus den Kommunen zurückführen. Diese verlangten immer häufiger Videoüberwachung im Kampf gegen Sachbeschädigungen und Vandalismus. Vor allem der Schulbereich dürfte besonders daran interessiert sein, endlich auf die Überwachungstechnik zurückgreifen zu können, gab auch der Landesdatenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil zu denken.

Viele Beispiele zeigen jedoch, dass der Einsatz von Videokameras hoch ineffizient ist. Zahlreiche Studien belegen auch, dass nur ein geringer Teil an Straftaten tatsächlich durch Überwachungskameras aufgeklärt werden konnte. So stellte man im Jahr 2007 in Berlin fest, dass bei einem Pilotprojekt – im Rahmen dessen die Berliner Verkehrsbetriebe auf drei U-Bahn-Linien eine ständige Videoüberwachung einführten – überhaupt kein spürbarer Sicherheitsgewinn zu verzeichnen war (siehe auch: heise.de). Im Jahr 2009 offenbarte die britische Polizei in einem Bericht, den sie im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes erbringen musste, dass auf 1.000 Kameras gerade mal eine aufgeklärte Straftat käme (siehe auch: zeit.de).

Die Frage ist also: Womit möchte die Politik seine dummen Schäfchen beflügeln? Etwa mit dem Gefühl, dass Videoüberwachung nur unserer Sicherheit diene und damit dem allgemeinen Wohl? Blödsinn. Die Überwachung jedes Einzelnen stellt vor allem einen Bruch mit der Unschuldsvermutung dar. Es wird ein Generalverdacht auf jeden begründet, der sich im öffentlichen Raum bewegt. Der gläserne Bürger kann aber nicht die Lösung dafür sein, um Kriminalität zu bekämpfen. Um jedoch den Bogen wieder nach Baden-Württemberg zu schlagen: Dass sich Rech und Goll auf das “Go” für die flächendeckende Videoüberwachung in Baden-Württemberg geeinigt haben zeigt vor allem, wie bürgerrechtsfern die mitregierende FDP tatsächlich ist.

(via stuttgarter-zeitung.de)

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