CDU fordert Jugendschutzsperren in digitalen TV-Geräten
Die deutsche Jugend steht unter einem ganz besonderen Schutz. Zumindest, wenn es nach den Vorstellungen der CDU geht – insbesondere der in der Bundestagsfraktion angesiedelten “AG Jugend” - müssen unsere Kinder und Jugendlichen im Vergleich zu Menschen gleichen Alters aus anderen EU-Mitgliedsstaaten besser vor medialen Einflüssen geschützt werden. Jetzt melden sich die Jugendexperten der Union wieder mit einer neuen Forderung zu Wort: der Jugendschutzsperre in digitalen TV-Geräten. Sogenannte Flags sollen dann verhindern, dass jugendgefährdende Inhalte aus dem Spätprogramm von Kindern und Jugendlichen zeitversetzt konsumiert werden können.
Hersteller von Festplattenrekordern, DVB-T- oder Satellitenreceivern sollen den Vorstellungen der CDU nach in Zukunft dazu verpflichtet werden, den Eltern mit Hilfe einer automatischen Verschlüsselung zu ermöglichen, per Knopfdruck nur noch ausgewählte Inhalte für ihre Sprösslinge zuzulassen. Dies geht aus einem Beitrag der Rheinischen Post hervor.
“Wir wollen eine Codierung in den Programminformationen elektronischer Programmführer, die Alterskennzeichnungen für Geräte lesbar macht”, heißt es in einer offiziellen Erklärung der AG Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die diese anlässlich der Anhörung zur Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages verfasst hat. Auch die Jungen Piraten haben bereits Stellung zu diesen teils höchst fragwürdigen Änderungen an diesem Vertrag bezogen.
Eine Vielzahl von Sat-Receivern erlaubt mittlerweile schon, ganze TV-Programme zu sperren und so nur noch per PIN-Eingabe zugänglich zu machen. Dies sind auch in etwa die Vorstellungen, die die Jugendschützer aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vertreten. Verfasser der oben genannten Erklärung sind die Jugendexpertin Dorothee Bär (CSU) und der Jugendschutz-Berichterstatter Thomas Jarzombek (CDU). In den Augen der beiden Jugendschützer finde Jugendschutz seit langer Zeit nur über Sendezeiten statt. Diese könne man jedoch durch die zeitunabhängige Wiedergabe von Aufnahmen umgehen.
Wenn Politiker uns schon aus Gründen der CO2-Reduktion die Glühbirne verbieten, fragt man sich wirklich, wann der Zeitpunkt gekommen ist, ab dem man uns dann aus Gründen des Jugendschutzes den Festplattenvideorekorder verbietet. Die geistigen Ergüsse aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zeigen eindeutig, wie weltfremd die Unionspolitiker leben. Deutsche Kinder und Jugendliche in eine Ecke zu drängen, wonach sie einem “besonderen Schutz durch den Staat” bedürfen, ist nicht notwendig. Dieser wird auch nicht von der Öffentlichkeit gefordert. In anderen EU-Mitgliedsstaaten, in denen einheitliche Jugendschutz-Regeln beispielsweise völlig fehlen (wie in Österreich, wo Jugendschutz immer noch Ländersache ist), ist deshalb noch keine Anarchie ausgebrochen. Welche Inhalte Kinder und Jugendliche konsumieren, liegt in meinen Augen in der Aufsichtspflicht der Eltern. Der richtige Ansatz sollte also sein, die Medienkompetenz von Eltern zu fördern und nicht das Vorhängeschloss vor jedes Gerät zu hängen!
(via golem.de)
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26. Januar 2010 










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