Deutscher Jugendschutz on its best
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat ihren Bericht über Jugendschutz-Verstöße für das erste Quartal 2009 veröffentlicht. Gerüffelt wurden unter anderem ProSieben, DSF, RTL II und Super RTL für – wie soll man sagen – jugendgefährdende Darstellungen? Wie auch immer: Nachfolgend die Highlights aus dem Bericht:
Gerüffelt für “entwicklungsbeeinträchtigende” Angebote vor 22 Uhr (Kinder unter 16 Jahren) wurden:
- “Eine wie keiner” (Spielfilm, ProSieben); Grund: derb-zotige und sexualbetonte Sprache
- Ein Beitrag des Magazins “SAM” (ProSieben) zum Thema Pädophilie; Grund: Pornografische Szenen
- Eine Folge der Reality-Show “U21 – Deutschland Deine Teenies” (ProSieben); Grund: Ein 16-jähriges Mädchen unterzog sich einer Schönheits-Operation
- Ein Beitrag des Magazins “Männer TV” (DSF); Grund: Vermutlich ein zu freizügiger Beitrag über Tabledance
Entwicklungsbeeinträchtigungen erwarteten laut KJM Kinder unter 12 Jahren vor 20 Uhr bei folgenden Formaten:
- Eine Folge von “Deine Chance! 3 Bewerber 1 Job” (ProSieben); Grund: Es wurde ein Job als Tabledancerin vermittelt
- Eine Folge von “talk talk talk fun” (ProSieben); Grund: Sex, Geschlechtsverkehr und Fremdgehen wurde nicht kindgerecht dargestellt
Als unzulässig [Bem. 1] markierte die KJM folgende Sendungen bzw. Teile von Sendungen:
- Erotik-Clip “Actionsgirls.com” (DSF) im Nachtprogramm; Grund: Frauenfeindlicher und degradierender Darstellung von Frauen
- Die Call-In-Show “Fun Night” (Super RTL), ebenfalls Nachtprogramm; Grund: Eine von Nationalsozialisten begangene Handlung wurde verharmlost oder verleugnet
RTL II wurde darüber hinaus für einen Werbespot für einen Schnuffel-Klingelton gerüffelt, da dieser eine direkte Kaufaufforderung an Kindern enthielt.
Bem. 1: Ist ja schön, dass man jugendschutzrechtlich bedenkliche Dinge im Fernsehen lediglich in einem “Bericht” zusammenfasst. Es wäre vermutlich sinnvoller, gegen Jugendschutz-Verstöße im Fernsehen mit einer ebenso großen Sorgfalt vorzugehen wie es bereits bei Computer- und Videospielen der Fall ist. Dann müsste man auch nicht ständig über Verschärfungen des Jugendschutzes oder gar über Verbote sprechen, wenn bestehende Regelungen entsprechend geahndet würden bei einem Verstoß.
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11. Juli 2009 










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