Strafe für das Gewissen?
Auf MSN.com habe ich gerade einen interessanten Artikel zur Hessen-Rebellin Dagmar Metzger (SPD) gelesen, die im letzten Jahr unter anderem zu den Beteiligten aus der SPD gehörte, weshalb Andrea Ypsilanti (SPD) nicht zur Ministerpräsidentin gewählt wurde. Interessant an der ganzen Sache ist, dass sie von einem Wiesbadener Ortsverein jetzt wahrscheinlich vor eine Schiedskommission ihrer Partei vorgeladen wird, wo es dann um eine gerechte Bestrafung der Rebellin gehen wird. Eine Bestrafung – wofür? Dass sie als Abgeordnete des Landtags ihrem Gewissen unterworfen war und nicht den Weisungen der Partei? Und weil sie den Wortbruch Ypsilantis durchschaut hat?
In Artikel 95 der hessischen Landesverfassung steht:
Kein Mitglied des hessischen oder eines anderen deutschen Landtags darf zu irgendeiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen der in Ausübung seiner Abgeordnetentätigkeit getanen Äußerungen gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb der Versammlung zur Verantwortung gezogen werden.
Im übertragenen Sinne würde das wirklich heißen, dass ein Abgeordneter – auch im hessischen Landtag – ganz seinem Gewissen unterworfen ist. Genau beschrieben wird das in der hessischen Landesverfassung zwar nicht, aber der Verdacht liegt nun mal nahe. Und ich zolle jedem Abgeordneten – sei es auf Landes- oder Bundesebene – meinen höchsten Respekt für solch eine Entscheidung zu. Allein schon, wie sich die SPD diese Stimmen in Hessen gesichert hat ist schon ziemlich fragwürdig gewesen – und dann noch der große Wortbruch von Ypsilanti. Man wolle überhaupt nicht mit den Linken zusammenarbeiten und schon gar nicht koalieren. Am Ende wäre dann eine Koalition aus SPD und Grüne rausgekommen, unter Duldung der Linkspartei, die mit ihren Stimmen dem politischen Karrieresprung von Andrea Ypsilanti ein bisschen auf die Sprünge helfen sollte.
Aber da hat Ypsilanti nicht mit Rebellen in den eigenen Reihen gerechnet. Mit Rebellen, die noch etwas von ehrlicher Politik verstehen, wenn es die denn noch gibt. Und eben jene gehören eigentlich mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet und nicht mit dem Parteiausschluss bestraft. Liebe SPD: Wieso dieser Linksruck? Ihr seid doch – zumindest eine zeitlang – doch recht sympathisch gewesen.
Diese Beiträge könnten dich interessieren:
» Dschungelcamp und Big Brother: Warum Deutschland verblödet» Wofür ist die Chatternation eigentlich gut?
» RTL wegen Bohlensprüche zu Bußgeld verdonnert
» Wozu uns die Eifersucht treibt
» Leben wir in einem Rechtsstaat?
Tags
Bestrafung, Dagmar Metzger, Die Linken, Gewissen, Hessen, Koalition, Landesverfassung, Landtagswahl, Linkspartei, Linksruck, Politik, Schiedskommision, SPD, Wortbruch, Ypsilanti


18. Januar 2009 










No comments yet... Be the first to leave a reply!