Die Entwicklungen hinsichtlich des deutschen Jugendschutzes werden überschattet von vielerlei tragischen Zwischenfällen, die diesen negativen Prozess begünstigt haben. Amokläufe wie in Erfurt, Emsdetten und im baden-württembergischen Winnenden haben sich in den Köpfen der Bürger festgebrannt. Unsere Politiker – sowohl auf Landes- und Bundesebene – machen sich diese Bluttaten zu eigen, um die Medienlandschaft zu beeinflussen – mit dem Jugendschutz durch die Hintertür.
In den vergangenen Tagen hatte ich des öfteren mal Gelegenheit, mit dem einen oder anderen persönlich, aber auch per ICQ, das eine oder andere Gespräch hinsichtlich des neuen “Jugendmedienschutzstaatsvertrages” aufzubauen. Dabei kamen unterschiedliche Ansichten zu Tage, unter anderem auch, wie mit dieser Diskussion richtigerweise umgegangen werden müsste, um sowohl als Pirat und als freier Verfechter der Bürgerrechte, wie sie in Organisationen wie dem AK Zensur gruppiert sind, nicht an Zurechnungsfähigkeit in der Bevölkerung zu verlieren. In erster Linie vertrete ich auf meinem Blog ohnehin nicht die Ansicht der Piratenpartei, sondern die meines eigenen Gedankengutes – deswegen möchte ich hier einfach mal das niederschreiben, was mir hinsichtlich der laufenden Debatte so aufstößt.
Lange war es ruhig um das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz, was im vergangenen Jahr unter dem Schlagwort “Zensursula-Gesetz” einen traurigen Weg in die deutsche Parlamentsgeschichte gefunden hat, unter anderem durch das doch sehr chaotische Gesetzgebungsverfahren verbunden. Horst Köhler, Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland und damit oberster Repräsentant der Bundesbürger, war die letzte Bastion der Hoffnung der Netzbewegung, um ein mögliches Inkrafttreten dieses Gesetzes doch noch abzuwenden. Heute stellte sich Horst Köhler offiziell gegen die Netzgemeinde und damit gegen eine der größten Bürgerrechtsbewegungen der letzten Jahre überhaupt.
Beim “26th Chaos Communication Congress” (kurz: 26C3), der vom 27. bis 30.12.2009 in Berlin stattfand, trat unter anderem auch Jens Kubieziel mit einem Vortrag in Erscheinung, der das Thema Zensur abhandelte. Er zeigt dabei nicht nur die Maßnahmen auf, die in Deutschland zwischenzeitlich getroffen wurden, sondern auch, wie es in anderen Ländern der Welt aussieht. Die Reise führt dabei auch nach China, dem Land, in dem die Zensurmaßnahmen bislang am besten ausgebaut sind. Die Folien zum Vortrag, die in den YouTube-Videos unter Umständen etwas schlecht zu lesen sind, findet ihr hier als PDF zum Download.
Wie der Spiegel meldet, wird das von Bundeszensurministerin Ursula von der Leyen (CDU) initiierte Zugangserschwerungsgesetz zunächst nicht in Kraft treten. Bundespräsident Horst Köhler hat weitere Informationen zu diesem Gesetz von der Bundesregierung angefordert, die er auswerten möchte, ehe er seine Unterschrift unter das Gesetz setzt. Das Gesetz ist auch trotz seiner zahlreichen Veränderungen während des Gesetzgebungsverfahrens sehr umstritten, da dessen Verfassungsmäßigkeit stark angezweifelt wird.
Das Wiesbadener Verwaltungsgericht hat die Internetsperren, die zur Zeit nur durch Sperrverträge zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und Internet-Provider existieren, gestoppt. Das Gericht kam zu dem Urteil, dass die Sperrverträge gesetzeswidrig sind und zur Durchführung eine gesetzliche Grundlage fehlt. Damit ist es dem BKA somit untersagt, bis zur Unterzeichnung des Zugangserschwerungsgesetzes durch den Bundespräsidenten, Sperrlisten an die Internet-Provider auszuliefern und diese zur Durchführung von DNS-Sperren aufzufordern.
Das Gesetz sei zwar von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, bisher aber noch nicht veröffentlicht worden. Somit gebe es keine rechtliche Grundlage für die Auslieferung der BKA-Sperrlisten.
Bis 8. Oktober befand sich das Zugangserschwerungsgesetz noch in einem Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission in Brüssel. Da aus Brüssel jedoch keine Widerworte zu vernehmen waren, fehlt letztlich nur noch die Unterschrift von Horst Köhler. Mit seiner Unterschrift und nach der Veröffentlichung des Gesetzes dürfen auch die Sperrlisten an die Internet-Provider ausgeliefert werden. Bis dahin wurden der BKA-Präsident und sein Referatsleiter dazu aufgefordert, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, die garantieren soll, dass bis zur Veröffentlichung des Gesetzes keinerlei Aktivitäten im Rahmen der Sperrverträge stattfinden.
Lange war es still um unsere Bundeszensurministerin Ursula von der Leyen auf meinem Weblog. Gerade bin ich über einen neuen Bericht des Medienmagazins “ZAPP” gestolpert, der vor allem die wahlkampftaktische Seite der Netzsperren beleuchtet hat.
Kaum haben die Sperren gegen Kinderpornografie den Deutschen Bundestag passiert, scheint es so, als ob die Bundeszensurministerin Ursula von der Leyen (CDU) eine Ausweitung der Netzsperren fordert. Davon könnte man zumindest ausgehen, wenn man das Interview vom Hamburger Abendblatt etwas zwischen den Zeilen liest: Kampf gegen Schmutz im Internet wird verschärft.
abendblatt.de: Sie argumentieren, Grundregeln unserer Gesellschaft müssten online wie offline gelten. Warum sperren Sie dann nicht auch Internetseiten, die Nazipropaganda verbreiten oder Gewalt gegen Frauen verherrlichen?
Von der Leyen: Mir geht es jetzt um den Kampf gegen die ungehinderte Verbreitung von Bildern vergewaltigter Kinder. Der Straftatbestand Kinderpornografie ist klar abgrenzbar.20Doch wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten. Sonst droht das großartige Internet ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann. Wo die Würde eines anderen verletzt wird, endet die eigene Freiheit. Welche Schritte für den Schutz dieser Grenzen notwendig sind, ist Teil einer unverzichtbaren Debatte, um die die Gesellschaft nicht herumkommt.
Wenn Frau von der Leyen schon davon spricht, weitere Diskussionen zu führen, lässt das schon ansatzweise darauf schließen, dass man wieder mal durch die gewohnte öffentliche Meinung der Ahnungslosen eine Ausweitung der Sperren erreichen will. Welche Bereiche betroffen sein könnten, haben ja schon einige CDU-Kollegen wie Peter Strobl verlauten lassen, kurz nachdem das Gesetz durch den Bundestag verabschiedet wurde.
Recent Comments