Lange war es ruhig um das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz, was im vergangenen Jahr unter dem Schlagwort “Zensursula-Gesetz” einen traurigen Weg in die deutsche Parlamentsgeschichte gefunden hat, unter anderem durch das doch sehr chaotische Gesetzgebungsverfahren verbunden. Horst Köhler, Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland und damit oberster Repräsentant der Bundesbürger, war die letzte Bastion der Hoffnung der Netzbewegung, um ein mögliches Inkrafttreten dieses Gesetzes doch noch abzuwenden. Heute stellte sich Horst Köhler offiziell gegen die Netzgemeinde und damit gegen eine der größten Bürgerrechtsbewegungen der letzten Jahre überhaupt.
Zensursula-Gesetz vorerst gekippt: Köhler verweigert Unterschrift
Internet, Politik Kein Kommentar »Wie der Spiegel meldet, wird das von Bundeszensurministerin Ursula von der Leyen (CDU) initiierte Zugangserschwerungsgesetz zunächst nicht in Kraft treten. Bundespräsident Horst Köhler hat weitere Informationen zu diesem Gesetz von der Bundesregierung angefordert, die er auswerten möchte, ehe er seine Unterschrift unter das Gesetz setzt. Das Gesetz ist auch trotz seiner zahlreichen Veränderungen während des Gesetzgebungsverfahrens sehr umstritten, da dessen Verfassungsmäßigkeit stark angezweifelt wird.
Ursprünglich gingen die Liberalen, namentlich FDP genannt, mit den Bürgerrechten in den Wahlkampf. Sie stellten sich als die Bürgerrechtspartei dar, die vor allem dann, wenn es in eine Regierungsverantwortung mit der CDU geht, den Sicherheitswahnsinn der Union umlenkt. Was von alle dem, was sie den Wählern vor der Bundestagswahl versprachen, ist übrig geblieben? Nicht viel. In vielerlei Hinsicht hat sich die FDP für halbherzige Kompromisse verkauft. Bestes Beispiel dürfte hier das umstrittene Zugangserschwerungsgesetz sein, mit dem (zunächst) Internetseiten mit kinderpornografischem Material gesperrt werden sollten. Schaut man sich die aktuellen Entwicklungen bei den Koalitionsverhandlungen an, wird man schnell feststellen, dass die FDP hier keinen klaren Sieg errungen hat. Die Euphorie darum, dass das Gesetz jetzt um ein weiteres Jahr “aufgeschoben” wird, verstehe ich nicht. Die Diskussion um Netzsperren sollte eigentlich erst komplett vom Tisch gefegt sein, ehe man in Jubel ausbricht.
Tolle Infos gibt es bei der Netzzensur. Hier soll tatsächlich das Bundeskriminalamt “zunächst versuchen”, kinderpornographische Seiten zu löschen statt zu sperren. Nach einem Jahr soll mit die Erfahrung mit der Löschung ausgewertet werden.
Auch das Thema Vorratsdatenspeicherung ist noch nicht komplett vom Tisch gefegt. Hier hat man sich lediglich auf einen Kompromiss, nicht jedoch auf einen kompletten Verzicht verständigt. Bis zum Urteil des Bundesverfassungsgericht seien die Pläne, so netzpolitik.org in einem Artikel, zunächst ausgesetzt, was nichts anderes bedeutet als das die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung nur in besonders schweren Fällen benutzt werden dürfen. Auch ist das Wort “Aussetzung” im rechtsstaatlichen Sinne mit Vorsicht zu genießen, wie auch der Fachanwalt Thomas Stadler in einem Blogeintrag feststellt:
Es handelt sich dabei um eine rechtsstaatlich äußerst fragwürdige Lösung, weil es nicht Sache der Exekutive ist, über die Anwendung eines Gesetzes zu entscheiden. Es gilt hier der Verfassungsgrundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Gerade derartige Lösungen sind der Grund dafür, dass die Position des Parlaments immer stärker geschwächt wird und die Gewaltenteilung zunehmend ins Wanken gerät. Das gibt Anlass zur Besorgnis, die weit über den konkreten Fall der Netzsperren hinausreicht.
Die großen Veränderungen werden allerdings auch nicht mit der FDP kommen. Dass zeigen zumindest die zähen Verhandlungen und die zahlreichen Kompromisse, die ganz entgegen dem Wählerauftrag sind. Der Schutz von Bürgerrechten sieht anders aus.
Das Wiesbadener Verwaltungsgericht hat die Internetsperren, die zur Zeit nur durch Sperrverträge zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und Internet-Provider existieren, gestoppt. Das Gericht kam zu dem Urteil, dass die Sperrverträge gesetzeswidrig sind und zur Durchführung eine gesetzliche Grundlage fehlt. Damit ist es dem BKA somit untersagt, bis zur Unterzeichnung des Zugangserschwerungsgesetzes durch den Bundespräsidenten, Sperrlisten an die Internet-Provider auszuliefern und diese zur Durchführung von DNS-Sperren aufzufordern.
Das Gesetz sei zwar von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, bisher aber noch nicht veröffentlicht worden. Somit gebe es keine rechtliche Grundlage für die Auslieferung der BKA-Sperrlisten.
Bis 8. Oktober befand sich das Zugangserschwerungsgesetz noch in einem Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission in Brüssel. Da aus Brüssel jedoch keine Widerworte zu vernehmen waren, fehlt letztlich nur noch die Unterschrift von Horst Köhler. Mit seiner Unterschrift und nach der Veröffentlichung des Gesetzes dürfen auch die Sperrlisten an die Internet-Provider ausgeliefert werden. Bis dahin wurden der BKA-Präsident und sein Referatsleiter dazu aufgefordert, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, die garantieren soll, dass bis zur Veröffentlichung des Gesetzes keinerlei Aktivitäten im Rahmen der Sperrverträge stattfinden.
Telemedicus hat eine schöne Zusammenfassung über Politiker-Zitate der nun endenden Legislaturperiode erstellt. Darunter befinden sich unter anderem auch prominente Aussagen unserer Bundeszensurministerin Ursula von der Leyen (CDU):
“Wir wissen, dass bei den vielen Kunden, die es gibt, rund 80 Prozent die ganz normalen User des Internets sind. Und jeder, der jetzt zuhört, kann eigentlich sich selber fragen, wen kenne ich, der Sperren im Internet aktiv umgehen kann. Die müssen schon deutlich versierter sein. Das sind die 20 Prozent. Die sind zum Teil schwer Pädokriminelle. Die bewegen sich in ganz anderen Foren. Die sind versierte Internetnutzer, natürlich auch geschult im Laufe der Jahre in diesem widerwärtigen Geschäft.”
Aber auch Zitate bekannter “Internetpolitiker” wie eines der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sind dort zu finden:
“«Browser»…was sind denn jetzt nochmal «Browser»?”
(via netzpolitik.org)
Heute geht es im Zusammenhang mit Bundeszensurministerin Ursula von der Leyen (CDU) ausnahmsweise nicht um Netzsperren und “klare Regeln für das Internet”, sondern ausnahmsweise um das offenbar allgemeine Verständnis über Pressefreiheit innerhalb der CDU. Der Ausschnitt aus Spiegel TV ist zwar schon ein paar Wochen alt, aber dennoch einleuchtend, was unsere “Volksvertreter” der CDU von einer freien Medienlandschaft halten. Erwünscht ist nur, wer keine kritischen Fragen stellt.
Mit “Rette deine Freiheit” hat Alexander Lehmann einen würdigen Nachfolger für “Du bist Terrorist” kreiert. Schaut selbst:
ZAPP: Wenig Sachverstand – Der Kampf gegen Kinderpornografie im Netz
Internet, Politik, Videos, Wahlen 2009 Kein Kommentar »Lange war es still um unsere Bundeszensurministerin Ursula von der Leyen auf meinem Weblog. Gerade bin ich über einen neuen Bericht des Medienmagazins “ZAPP” gestolpert, der vor allem die wahlkampftaktische Seite der Netzsperren beleuchtet hat.
Wie ich an anderen Stellen auf meinem Weblog bereits berichtet habe [1] [2], ist zumindest ein Austritt aus der Jungen Union (JU) beziehungsweise CDU im Rems-Murr-Kreis nicht besonders einfach. Der gesamte Austrittsprozess hat sich über mehr als zwölf Monate hingezogen und hatte mehrere Austrittsbitten meinerseits zur Folge, jeweils aus ziemlich unterschiedlichen Gründen, da sich bundespolitisch immer mehr ins Negative ergeben hat. Zu Beginn war es die Vorratsdatenspeicherung, dann das bevorstehende Verbot von Action-Videospielen und zu guter letzt die Zensursula-Debatte mit den hübschen Stopp-Schildern. Ich denke mal, dass einige Unentschlossene, die immer noch in der JU (oder CDU) sind, also von meinen Erfahrungen profitieren können, um möglichst schnell aus der – wie Ronald Pofalla nach den Wahlen in Sachsen, Thüringen und Saarland im ZDF sagte – “einzigen Volkspartei Deutschlands” auszutreten. Die Zeit ist nämlich reif! Wir brauchen keine zweite SED, die sich über die Hintertür versucht ein “Ein-Parteien-Regime” aufzubauen.
Dass man mit Ursula von der Leyen (CDU) nicht über das Thema Netzzensur sprechen kann, zeigt das nachfolgende Video. Offenbar ist bei ihr nicht angekommen, dass mit dem Grundgesetz eben nicht gerechtfertigt werden soll, dass der Konsum von Kinderpornographie im Internet geduldet wird. Es geht darum, dass mit der Errichtung einer Zensurinfrastruktur, die durch die DNS-Sperren bevorsteht, dieses Werkzeug auch dazu missbraucht werden kann, um weitere Inhalte zu sperren. Dass die Netzsperren auch noch auf andere Bereiche wie zum Beispiel dem Glücksspiel, die als “Killerspiele” verunglimpften Szene-Seiten zu Action-Videospielen sowie anderer jugendschutzrechtlich bedenklicher Inhalte übergreifen könnten, zeigen zahlreiche Äußerung von ranghohen CDU-Politikern wie Thomas Strobl und auch eine jüngste Veröffentlich der Kommission für Jugendmedienschutz.

















Recent Comments